Impressum

Seifenblasen-Event GbR

Angelina Isinger & Janina-Sonja Meins

Am Ladenzentrum 12
21465 Reinbek 



Telefon: 017630599904

Mail: [email protected]

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Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach §27a Umsatzsteuergesetz:
Steuer-Nr.: 44/659/01263


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Urheberrecht

Die Veröffentlichungen auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Verfassers. Beiträge Dritter sind als solche gekennzeichnet. Downloads und Kopien dieser Seite sind nur für den privaten, nicht kommerziellen Gebrauch gestattet. 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1     Allgemeiner Vertrag 

1.       Die Parteien vereinbaren die Zusammenarbeit auf der Grundlage eines Angebots durch Seifenblasen-Event. Mit der Annahme des Angebots durch den Kunden erteilt dieser den Auftrag an Seifenblasen-Event die im Angebot aufgeführten Leistungen auszuführen. Durch die schriftliche oder auch mündliche Bestätigung des Auftraggebers kommt der Vertrag zustande. 

2.       Ergänzungen, Nebenabreden und Änderungen der Leistung werden nur durch eine ausdrückliche Bestätigung durch Seifenblasen-Event wirksam. 

3.       Die Annahmefrist für ein konkretes Angebot beträgt 21 Tage. Nach Ablauf dieser Frist behält Seifenblasen-Event sich vor den Termin anderweitig zu vergeben. 

4.       Die Teilnahme am Kinderprogramm erfolgt auf eigenes Risiko.  Weiter übernimmt Seifenblasen-Event keine Verantwortung für Schäden oder Unfälle auf dem Aktionsgelände, sofern diese nicht unmittelbar im Zusammenhang mit dem Unterhaltungsprogramm stehen. 

5.       Beide Vertragsparteien sind grundsätzlich zur Vertragserfüllung verpflichtet. Stellt sich die Leistungserfüllung aufgrund höherer Gewalt als unmöglich dar, besteht der Vertrag weiterhin und die Anzahlung wird von Seifenblasen-Event einbehalten. Als höhere Gewalt wird gemeinhin ein von außen kommendes, keinen betrieblichen Zusammenhang aufweisendes und auch durch die äußerste vernünftigerweise zu erwartende Sorgfalt, nicht abwendbares Ereignis, insbesondere Epidemien, Seuchen und schwerwiegende Krankheiten, verstanden. Für eine mögliche Verschiebung des Termins aufgrund dessen fallen keine weiteren Kosten an. 

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§2      Leistungsumfang 

1.       Die von Seifenblasen-Event zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem erteilten Auftrag. Im Vordergrund steht immer das Interesse der Kinder, so dass Seifenblasen-Event sich vorbehält die Durchführung der Veranstaltung vor Ort gleichwertig anzupassen, in Ausnahmefällen abzubrechen oder die Aufsichtspflicht über die Kinder an die Eltern/Begleitpersonen zurück zu übertragen. Ein solcher Ausnahmefall liegt vor, wenn auf Grund veränderter/nicht mitgeteilter Umstände eine auftragsgemäße Durchführung und die Gewährleistung der Sicherheit der Kinder nicht mehr möglich sind, beispielsweise bei einer wesentlich höheren Anzahl an Kindern als vereinbart. Sollte ein solcher Fall eintreten teilt Seifenblasen-Event Ihnen dies unverzüglich mit. Seifenblasen-Event behält sich vor in solchen Fällen eine Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen. 

2.       Dem Angebot beigefügte Bilder o.ä. sind nur beispielhaft. Das Abgebildete wird nicht in dieser Form geschuldet, außer dies wurde ausdrücklich vereinbart. 

3.       Zeitunterbrechungen durch andere Anlässe (Essen etc.) sind Sache des Veranstalters und können bei der Unterhaltungszeit nicht angehängt werden. 

4.       Die Mindestanzahl des Personals vor Ort beträgt soweit nicht anders vereinbart, unabhängig von der Anzahl der teilnehmenden Kinder mindestens 2 Personen. Bei geschlossenen Veranstaltungen mit festgelegter Kinderanzahl, wie z.B. Hochzeiten, Geburtstagen, Firmenfeiern, ist die endgültige Anzahl von Kindern zwischen 0–13 Jahren bis 8 Wochen vor der Veranstaltung mitzuteilen. Bis 8 Wochen vor der Veranstaltung ist eine Anpassung der Anzahl des Personals möglich, sollte sich die Anzahl der Kinder verringern oder erhöhen. 

5.       Eine Verlängerung des Auftrages ist vor Ort mit dem anwesenden Personal abzusprechen. Die dadurch entstehenden zusätzlichen Kosten werden von Seifenblasen-Event in Rechnung gestellt. 

6.       Ab 22 Uhr berechnet Seifenblasen-Event einen gesetzlichen Zuschlag in Höhe von 25% pro Stunde. 

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§3     Rechnungsstellung/Zahlung 

1.       Es gelten die Preise der Auftragsbestätigung. 

2.       50% des im Angebot genannten Gesamtpreises wird als Anzahlung bei Vertragsabschluss fällig. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgemäß ein, so ist Seifenblasen-Event nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet. 

3.       Den Restbetrag stellt Seifenblasen-Event nach Veranstaltungsende in Rechnung. Die Vergütung erfolgt nach Zeitaufwand. Zusätzlich werden Anfahrtskosten in Form einer Fahrkostenpauschale berechnet. 

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§4     Pflichten des Kunden 

1.       Es gehört zu den Pflichten des Kunden Seifenblasen-Event alle für die Durchführung notwendigen Informationen mitzuteilen. 

2.       Der Kunde stellt für die Durchführung der Veranstaltung den erforderlichen Rahmen entsprechend dem Auftrag zur Verfügung. Dazu gehören soweit nicht anders abgesprochen Tische und Stühle vor Ort und ausreichende Parkmöglichkeiten. Eventuell anfallende Parkkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. 

3.       Der Kunde trägt Sorge dafür, dass - insbesondere auf Firmen- und Werksgeländen - potenzielle Gefahrenquellen für die Dauer der Veranstaltung beseitigt werden. 

4.       Der Kunde ist auch für eventuelle Schlechtwettervarianten zuständig (z.B. Zelt etc.). 

5.       Ab 6 Stunden Arbeitszeit verpflichtet sich der Kunde dem anwesenden Personal eine einfache Mahlzeit zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht möglich sein berechnet Seifenblasen-Event die vor Ort üblichen Kosten für eine solche. 

6.       Alles mitgebrachte Material ist Eigentum von Seifenblasen-Event, unsachgemäße Handhabung sowie mutwillige Zerstörung wird in Rechnung gestellt.

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§5     Haftung 

1.       Seifenblasen-Event übernimmt keinerlei Haftung für Unfälle, Allergien, Flecken oder Sonstiges. 

2.       Seifenblasen-Event trägt keine Haftung für Fälle höherer Gewalt.
 
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§6     Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden 

1.       Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag zurück, so hat er Seifenblasen-Event unverzüglich über den Rücktritt zu informieren. 

2.       Zieht der Kunde einen bereits erteilten Auftrag aus Gründen zurück, die Seifenblasen-Event nicht zu verantworten hat, werden Stornogebühren in Rechnung gestellt.
 Die Stornogebühren betragen bei einer Rücknahme von: 

                  o     bis zu 8 Wochen vor dem geplanten Event-Termin: 50% der Auftragssumme 

                  o     bis zu 4 Wochen vor dem geplanten Event-Termin: 65 % der Auftragssumme 

                  o     bis 14 Tage vor dem geplanten Event-Termin: 80 % der Auftragssumme 

3.       Bei einer Rücknahme des Auftrages von weniger als 14 Tagen vor dem geplanten Event-Termin wird die gesamte Auftragssumme fällig, soweit Seifenblasen-Event den Termin nicht gleichwertig vergeben konnte. 


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§7     Rücktritt vom Vertrag durch Seifenblasen-Event 

Sofern Seifenblasen-Event an der Erfüllung des Auftrages gehindert sein sollte, verpflichtet sich Seifenblasen-Event, den Auftraggeber rechtzeitig vorher darüber zu informieren. 


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§8     Datenschutz 

Ihre personenbezogenen Daten werden von Seifenblasen-Event vertraulich und entsprechend den gesetzlichen Vorschriften behandelt. 

 

 

 

Diese AGB gelten ab dem 06.11.2017.